Rechtsprechung
   BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,11632
BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66 (https://dejure.org/1969,11632)
BSG, Entscheidung vom 21.01.1969 - 9 RV 866/66 (https://dejure.org/1969,11632)
BSG, Entscheidung vom 21. Januar 1969 - 9 RV 866/66 (https://dejure.org/1969,11632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,11632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.11.1968 - 9 RV 472/67
    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    den Senats vom 270 August 1965 - 9 RV in SozR Nr, 8 zu 5 40 VeerG und vom 26° November 1968 - 9 RV 472/67 - Urteil des 7" Senats SozR Nr° 4 5 40 VeerG und Urteile zu.

    wirksam erhoben werden kann (vglo BSG 6, 288 und .Urteil des erkennenden Senats vom 26° November 1968 - 9 RV 472/67)° - Das LSG wird bei seiner erneuten Prüfung Gelegenheit haben, die von der Beklagten 16.

  • BSG, 05.05.1960 - 9 RV 422/56
    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    BSG - 9 RV 422/56 - vom.

    verzichte auf die "Rechtskraft" des früheren Bescheides,- kommt es dabei nicht entscheidend an° Es genügt, daß die Entsch9idung in einem neuen Verfahren nach sachlicher Prüfung des Anspruchs auf Grund neuer Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterter Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art als "neue Regelung" getroffen worden ist (vgl° BSG 10, 248 und Urteil des erkennenden Senats vom 5, Mai 1960 - 9 RV 422/56), Eine solche Neuregelung kann aber nur angenommen werden, wenn stichhaltige Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Versor- gungsbehörde eine von dem früheren bihdenden Bescheid unabhängige Neuprüfung vornehmen und eine nur auf dieser Prüfung beruhende selbständige neue Regelung treffen wollte° In dem vom BSG entschiedenen, in BSG lo, 248 veröffentlichten Fall war "auf Weisung der Aufsichtsbehörde" eine erneute Prüfung vorgenommen worden; im Bescheid hieß es ausdrücklich, daß "auf die Rechtskraft der früheren Entscheidung" verzichtet werde (vgl° BSG 10, 249)" Auch wenn es auf eine solche Verzichterklärung nicht entscheidend ankommt, kann eine solche Neuregelung.

  • BSG, 13.10.1959 - 8 RV 49/57
    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    verzichte auf die "Rechtskraft" des früheren Bescheides,- kommt es dabei nicht entscheidend an° Es genügt, daß die Entsch9idung in einem neuen Verfahren nach sachlicher Prüfung des Anspruchs auf Grund neuer Ermittlungsergebnisse oder bisher nicht erörterter Gesichtspunkte rechtlicher oder tatsächlicher Art als "neue Regelung" getroffen worden ist (vgl° BSG 10, 248 und Urteil des erkennenden Senats vom 5, Mai 1960 - 9 RV 422/56), Eine solche Neuregelung kann aber nur angenommen werden, wenn stichhaltige Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß die Versor- gungsbehörde eine von dem früheren bihdenden Bescheid unabhängige Neuprüfung vornehmen und eine nur auf dieser Prüfung beruhende selbständige neue Regelung treffen wollte° In dem vom BSG entschiedenen, in BSG lo, 248 veröffentlichten Fall war "auf Weisung der Aufsichtsbehörde" eine erneute Prüfung vorgenommen worden; im Bescheid hieß es ausdrücklich, daß "auf die Rechtskraft der früheren Entscheidung" verzichtet werde (vgl° BSG 10, 249)" Auch wenn es auf eine solche Verzichterklärung nicht entscheidend ankommt, kann eine solche Neuregelung.

    Versorgungsbehörde das neue Vorbringen des Antragstellers nicht nur für die nach 5 40 Abs° l VeerG erforderliche - interne - Vorprüfung Verwerten wollte, ob nämlich an der bestehenden Bindungswirkung festzuhalten ist, sondern daß sie eine hiervon unabhängige Neuprüfung vornehmen und demgemäß entscheiden wollte° Die Entscheidung, ob und inwieweit nur eine Ermessensprüfung nach % 40 Abs, 1 VeerG oder eine "neue Regelung" im Sinne der BSG-Entscheidung in BSG 10, 248 erfolgen soll, liegt bei der Verwaltungsbehörde, die die Tragweite der Entscheidung sach- - als.

  • BSG, 22.03.1963 - 11 RV 724/62

    Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit; Änderung eines bindenden

    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    Die weitere Feststellung des LSG, daß es sich bei dem Bescheid vom 12° Januar 1961 in der Widerspruchs- Gestalt des bescheides vom 500 Mai 1961 hinsichtlich der geltend gemachten Lungen-Tbc um einen auf Grund erneuter Prüfung und unabhängig von der Bindungswirkung des Bescheides vom 14° Oktober 1950 erlassenen Bescheid handele, der deshalb auch vom Gericht ohne Einschränkung sachlich-rechtlich überprüft werden könne, begegnet jedoch rechtlichen Bedenken, Nach 5 40 (Abso l) VeerG, auf den sich der Bescheid vom 12° Januar 1961 ausdrücklich bezogen hat, kann die Verwaltungsbehörde zugunsten des Berechtigten jederzeit einen neuen Bescheid erteilen, Ein solcher Zugunstenbescheid setzt voraus, daß die frühere Entscheidung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unrichtig ist, Nach der ständigen Rec.tsprechung des BSG obliegt der Verwaltung im Falle des 5 40 Abso 1 VauV@eine Ermessensentscheidung, die nach S 54 Abs° 2 Satz 2 SGG nur.daraufhin nachgeprüft werden kann, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl° Urteil des 11° Senats in 8023 Nro 6 zu S 40 VeerG : BSG 19, 12; BSG 15, 10 = SozR Nr° 11 zu 5 35 BVG; Urteil des 100 Senats vom 140 März 1967 SozR Nr, 10 zu S 40 VeerG und vom 11° Juni 1968 - 10 BV 906/66 - Urteile des erkennen" 590/60.
  • BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56
    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    wirksam erhoben werden kann (vglo BSG 6, 288 und .Urteil des erkennenden Senats vom 26° November 1968 - 9 RV 472/67)° - Das LSG wird bei seiner erneuten Prüfung Gelegenheit haben, die von der Beklagten 16.
  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
    Dabei muß sich ein etwaiger Wille zur Neuprüfung zwanglos aus den vorerwähnten Umständen ergeben, Sind in dem Bescheid die Gründe angegeben, weshalb das nunmehrige Vorbringen des Antragstellers keine andere Beurteilung rechtfertigen kann, so ist damit allein noch kein ausreichender Anhalt dafür gegeben, daß die Versorgungsbehörde nach sachlicher Prüfung eine "neue Regelung" getroffen hate Denn nach S 22 Abso l VeerG sind die Bescheide in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung zu begründeno Die Versorgungsbehörde muß sich deshalb mit hinreichend substantiiertem Vorbringen des Antragstellers im Bescheid auseinandersetzen und bei Fragen, die medizinischer Natur sind, unter Umständen auch das Urteil des medizinischen Sachverständigen wiedergeben" Im Zweifel wird deshalb davon auszugehen sein, daß die Verwaltungsbehörde neues Vorbringen, auch wenn ein medizinischer Sachverständiger dazu gehört wurde, nur für die Vorentscheidung, ob an dem bindenden Bescheid festzuhalten ist, einer pflichtgemäßen Würdigung unterzogen hat (vgl" auch die Urteile des 8° Senats des BSG vom 150 Dezember 1962 - 8 RV 857/60 -BVBlO l965 S° 87- sowie des lo, Senats vom 12" August l966 -lo RV 45/64- in Der VersorgB 1966, So l29 und vom 210 September 1962 in BSG 18, 22 ff, 29)°.
  • BSG, 24.06.1969 - 10 RV 282/66

    Ablehnung eines beantragten Zugunstenbescheides - Voraussetzungen für die

    Für die Beurteilung darüber, ob ein Zweitbescheid oder ein Zugunstenbescheid vorliegt, lassen sich nicht ein für allemal geltende Merkmale aufstellen, vielmehr richtet sich diese Beurteilung stets nach den Umständen des Einzelfalles, wobei naturgemäß dem Inhalt des Bescheides selbst eine besondere Bedeutung beizumessen ist (vgl. BSG vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -).

    Das LSG wird für den Fall, daß sich die Unrichtigkeit des Erstbescheides erweisen sollte, auch zu prüfen haben, ob es selbst in der Sache entscheiden kann oder ob der Beklagte wegen des von diesem auszuübenden Handlungsermessens - entsprechend der Rechtsprechung des BSG wenigstens zu der Frage, von wann ab die günstigere Regelung gelten soll (vgl. BSG 26, 146 und BSG vom 26.9.68 - 8 RV 473/67 -, vom 21.1.69 - 9 RV 866/66 -, vom 21.3.69 - 9 RV 476/67 -, vom 29.5.69 - 10 RV 846/67 -) - zum Erlaß eines neuen Bescheides zu verurteilen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht